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von Borderliner71 » Do 12. Jul 2012, 17:07
Reimport = In Deutschland für den ausländischen Markt produziertes Fahrzeug, welches wieder nach Deutschland zurückimportiert (re = zurück) wird. Ist in vielen Fällen also eine schlichte Falschbezeichnung, da z.B. ein Kia (meines Wissens nach) nicht in Deutschland produziert wird.
Richtig ausgedrückt müßte es also ein Paralelimport sein, da ein z.B. in Japan für Frankreich produziertes Fahrzeug paralell zum deutschen Importeur von Frankreich nach Deutschland importiert wird.
Tageszulassung = Fahrzeug wird für einen (in der Regel auch mal zwei oder drei) Tage auf den verkaufenden Händler zugelassen. Grund hierfür sind z.B. Änderungen in den Abgasbestimmungen, so daß ein Fahrzeug nach dem (z.B.) 01.01.2012 nicht mehr Erstzugelassen werden kann und daher zum 31.12.2011 auf einen Händler zugelassen und am 02.11.2012 wieder abgemeldet wird, damit als (behördendeutsch) "in den Verkehr gebracht" gilt und aufgrund der "Besitzstandsregelung" weiterhin betrieben werden darf.
Manche Importeure/Hersteller schönigen damit aber auch Ihre Absatzzahlen, um z.B. in der Zulassungsstatistik auf einen der vorderen Plätze zu kommen. Da werden dann schnell mal ein paartausend Fahrzeuge für einen Tag auf die Händler zugelassen, gelten somit als verkauft und peng kann man in der Werbung mit dem Spruch "meißtverkauftes bla bla" auf dicke Eier machen.
Vorteil: Fahrzeug hat null Kilometer gelaufen, ist also quasi ein Neufahrzeug (steht sogar oft noch nichtmal beim Händler, wenn es schon zugelassen ist) und der Händler gibt den vom Hersteller evtl. gewährten Rabatt an den Kunden weiter.
Nachteil: Das Fahrzeug hat bereits einen Vorbesitzer mehr und ist evtl. schon ein paar Monate "alt".